Elternmitwirkung

Schulvorstand (SV)

Besteht aus Schulleiter, 3 Lehrkräften und 4 Erziehungsberechtigten.

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Schulelternrat (SER)

Besteht aus den stimmberechtigten Vorsitzenden und stimmberechtigten Stellvertretern aus allen Klassen.

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Gesamtkonferenz (GK)

Besteht aus Schulleiter, allen Lehrkräften, Vertreter der pädagogischen und sonstigen Mitarbeiter und 6 Erziehungsberechtigten.

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Fachkonferenzen (FK)

Bestehen aus allen Lehrkräften, die das jeweilige Fach unterrichten und/oder studiert haben und 2 Erziehungsberechtigten.

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Klassenelternschaften (KE)

Bestehen aus den Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse.

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Klassenkonferenzen (KK)

Bestehen aus allen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten und 3 Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klassen.

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