Schulvorstand (SV)
Besteht aus Schulleiter, 3 Lehrkräften und 4 Erziehungsberechtigten.
Schulelternrat (SER)
Besteht aus den stimmberechtigten Vorsitzenden und stimmberechtigten Stellvertretern aus allen Klassen.
Gesamtkonferenz (GK)
Besteht aus Schulleiter, allen Lehrkräften, Vertreter der pädagogischen und sonstigen Mitarbeiter und 6 Erziehungsberechtigten.
Fachkonferenzen (FK)
Bestehen aus allen Lehrkräften, die das jeweilige Fach unterrichten und/oder studiert haben und 2 Erziehungsberechtigten.
Klassenelternschaften (KE)
Bestehen aus den Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse.
Klassenkonferenzen (KK)
Bestehen aus allen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten und 3 Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klassen.