Fachkonferenz (FK)

Fachkonferenz (§ 35 Abs. 1 NSchG)

Fachkonferenzen werden an den allgemein bildenden Schulen von der Gesamtkonferenz für einzelne Unterrichtsfächer oder Gruppen von Fächern eingerichtet. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen.


Aufgaben

  • Erarbeitet Themen, bzw. Unterrichtseinheiten, die den Erwerb der erwarteten Kompetenzen ermöglichen, und beachtet ggf. vorhandene regionale Bezüge
  • Entwickelt ein fachbezogenes und fächerübergreifendes Konzept zum Einsatz von Medien
  • Benennt fächerübergreifende und fächerverbindende Anteile des Fachcurriculums
  • Trifft Absprachen zur Konzeption, zu den Schwerpunkten und zur Bewertung von schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Lernkontrollen
  • Bestimmt das Verhältnis von schriftlichen, mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen bei der Festlegung der Zeugnisnote
  • Berät über Differenzierungsmaßnahmen
  • Entwickelt ein Fortbildungskonzept für die Fachlehrkräfte