Elternmitwirkung

Der Schulvorstand (SV)

besteht aus Schulleiter*in, 3 Lehrkräften und 4 Erziehungsberechtigten.

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Der Schulelternrat (SER)

besteht aus den stimmberechtigten Vorsitzenden und stimmberechtigten Stellvertretenden aus allen Klassen der Schule.

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Die Gesamtkonferenz (GK)

besteht aus Schulleiter*in, allen Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiter*innen, Vertretung des Schulträgers und 6 Erziehungsberechtigten.

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Die Fachkonferenzen (FK)

bestehen aus allen Lehrkräften, die das jeweilige Fach unterrichten und/oder studiert haben und 2 Erziehungsberechtigten.

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Die Klassenelternschaften (KE)

bestehen aus den Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse.

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Die Klassenkonferenzen (KK)

bestehen aus allen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten und 3 Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klassen.

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