Der Schulvorstand (SV)
besteht aus Schulleiter*in, 3 Lehrkräften und 4 Erziehungsberechtigten.
Der Schulelternrat (SER)
besteht aus den stimmberechtigten Vorsitzenden und stimmberechtigten Stellvertretenden aus allen Klassen der Schule.
Die Gesamtkonferenz (GK)
besteht aus Schulleiter*in, allen Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiter*innen, Vertretung des Schulträgers und 6 Erziehungsberechtigten.
Die Fachkonferenzen (FK)
bestehen aus allen Lehrkräften, die das jeweilige Fach unterrichten und/oder studiert haben und 2 Erziehungsberechtigten.
Die Klassenelternschaften (KE)
bestehen aus den Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse.
Die Klassenkonferenzen (KK)
bestehen aus allen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten und 3 Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klassen.



