Am Montag, 12.01.2026, findet aufgrund der Wetterlage kein Unterricht in der Schule statt!

Regelungen zum witterungsbedingten Schulausfall:
Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel oft erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden ab ca. 6.00 Uhr über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen oder das Internet und unter folgenden Links bekannt gegeben:
https://www.landkreis-goslar.de/ >>
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Textquelle: https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/u-org/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaeltnissen >>



