Fahrradbenutzung

Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg
Merkblatt für Erziehungsberechtigte


 

Sie müssen zunächst entscheiden, ob Sie es verantworten können, Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen zu lassen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, unterliegen Grundschulkinder bei der Benutzung von Fahrrädern im öffentlichen Straßenverkehr besonderen Gefahren.

Sollte aus Ihrer Einschätzung dennoch die Benutzung des Fahrrades für den Schulweg Ihres Kindes unbedingt notwendig sein, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

1.   Ihr Kind ist bei der Benutzung seines Fahrrades für den Hin- und Rückweg zu und von der Schule im Rahmen der Schülerunfallversicherung über den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) grundsätzlich versichert.

2.   Diese Versicherung tritt bei einem Schadensereignis regelmäßig dann ein, wenn Ihr Kind den direkten bzw. sichersten Weg von der Wohnung bis zur Schule und zurück benutzt. Dabei kann der sicherste Weg in Einzelfällen auch länger als der direkte Weg sein.

Hinweis
Weicht Ihr Kind vom direkten bzw. sichersten Hin- und Rückweg zu und von der Schule ab, z. B. Freundin/Freund abholen, Besorgungen erledigen, können bei einem Schadensereignis  u. U. Leistungseinschränkungen des Versicherers die Folge sein.

3.   Nach der Straßenverkehrsordnung muss das von Ihrem Kind benutzte Fahrrad den jeweils aktuellen Verkehrssicherheitsstandards genügen. Für die Bereitstellung eines verkehrssicheren Fahrrades sowie ein verkehrsgerechtes Verhalten Ihres Kindes tragen Sie als Erziehungsberechtigte die Verantwortung.