Lausbefall

Sollte Ihr Kind von Läusen befallen sein, melden Sie dieses bitte umgehend dem Sekretariat der Schule oder der Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

Ihr Kind darf während der Zeit des Lausbefalls die Schule nicht besuchen.

Lassen Sie sich nach Abschluss der Behandlung durch Ihren Arzt eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ausstellen, aus der hervorgeht, dass Ihr Kind lausfrei ist. Diese Bescheinigung geben Sie Ihrem Kind am 1. Schultag nach erfolgreicher Behandlung zur Abgabe an die Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer mit in die Schule.

Sollte diese Unbedenklichkeitsbescheinigung am 1. Schultag nicht vorlegt werden, wird Ihr Kind nach vorheriger telefonischer Benachichtigung wieder nach Hause geschickt werden müssen.